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Adventskalender: Türchen Nr. 16

Mit dem Türchen Nr. 16 bekommt ihr einen Einblick in unsere persönliche Schutzausrüstung.

Wenn man an eine/n Feuerwehrfrau/-mann denkt, hat man meist den Feuerwehrhelm oder die Einsatzkleidung im Kopf. Jedes Mitglied der Feuerwehr bekommt mit dem Eintritt in die Feuerwehr eine persönliche Schutzausrüstung für Einsätze gestellt.


Diese besteht aus:

- Feuerwehrhelm mit Nackenschutz

- Feuerwehrschutzanzug, bestehend aus Hose und Jacke

- Feuerwehr-Schutzhandschuhe

- Feuerwehrschutzschuhwerk


Alle Kleidungsstücke müssen strengen Normen entsprechen, damit unsere Einsatzkräfte in gefährlichen Situationen optimal geschützt sind.


So muss bei dem Schuhwerk z.B. eine durchtritt- und rutschsichere Sohle gegeben sein und der Schuh mindestens einen elektrischen Widerstand von 1.000 Ohm aufweisen.

Der Feuerwehrschutzanzug muss, unter anderem, einen gewissen Ansatz an Reflexionsstreifen und teilweise zusätzlich fluoreszierenden Streifen aufweisen. Zudem muss dieser den Kameraden beim Brandeinsatz einen Schutz vor Hitzestrahlung und Flammeinwirkung bieten.


Da wir in unseren Einsatzsituationen auf viele unterschiedliche Gefahren stoßen, kann unsere persönliche Schutzausrüstung erweitert werden. Hierzu zählt beispielsweise der Einsatz eines umgebungsluftunabhängigen Atemschutzgerätes, um sich vor Atemgiften zu schützen oder der Einsatz eines Chemikalienschutzanzuges, um vor gefährlichen Stoffen geschützt zu sein.




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