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Leuth: Flächenbrand

  • leaedelmann3
  • 9. Apr.
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 12. Apr.

Die Einheit Leuth wurde am 07. April 2025 gegen 20:30 Uhr mit dem Stichwort „Flächenbrand“ ins Waldgebiet in der Nähe  der Straße „Am Hotschgraf“ alarmiert. Dies war bereits der dritte Einsatz mit diesem Stichwort in wenigen Tagen. Gemeldet war eine Rauchentwicklung im Wald. Das Vorauslöschfahrzeug (VLF) erkundete zunächst und fand im Wald einen Brand im Unterholz vor. Die Besatzung des VLF konnte eine weitere Ausbreitung des Feuers verhindern. Im weiteren Verlauf wurden drei D-Strahlrohre und Dunghacken eingesetzt, um Glutnester abzulöschen. An dem Einsatz waren 19 Einsatzkräfte mit vier Fahrzeugen beteiligt. Die Einsatzdauer betrug zweieinhalb Stunden.


Um Waldbrände zu vermeiden, sollten folgende Regeln beachtet werden:

Generell gilt ein Rauchverbot in Wäldern zwischen dem 1. März und dem 21. Oktober. Außerdem dürfen Zigaretten nicht in die Landschaft geworfen werden. Glimmende Zigaretten können einen Flächenbrand auslösen. Offenes Feuer ist im Wald und im Abstand von 100 m zum Wald gesetzlich verboten. Ausnahmen gelten nur für explizit gekennzeichnete Grillplätze.

Rettungswege wie Waldwege und Waldzufahrten müssen frei bleiben.

Liegen im Wald oder auf den Zufahrtsstraßen Verkehrsleitkegel, sollten diese nicht aufgestellt werden, sondern liegen gelassen werden. Sie dienen nachrückenden Einsatzkräften als Wegweiser.

Kraftfahrzeuge dürfen nur auf befestigten Flächen abgestellt werden. Vom heißen Auspuff geht eine Brandgefahr aus.

Die anhaltende Trockenheit der letzten Wochen erfordert erhöhte Aufmerksamkeit, wenn man sich im Wald aufhält.




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